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Info für die Fahrlehrerin und den Fahrlehrer! |
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Unser
Fahrschul-Programm
ist bereits auf dem
Die
neuen Fragen zum 01.07.2011 sind |
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Neue bzw. geänderte Prüfungsfragen ab 1.7.2011 Liebe Leserin, lieber Leser, seit 1.7.2011 kommen in der theoretischen Prüfung neue bzw. geänderte Prüfungsfragen zum Einsatz. Genau genommen handelt es sich nur um fünf neue Fragen. Bei den übrigen Fragen wurde "lediglich" ein Bildaustausch durchgeführt. Statt der seit vielen Jahren verwendeten Realbilder bzw. Grafiken kommen nun computergenerierte Abbildungen zum Einsatz. Die jeweils dargestellten Szenen sind mit den bisherigen Abbildungen so gut wie identisch. Neu ist jedoch, dass jetzt bei jeder Darstellung das Cockpit, der Innenspiegel sowie die beiden Außenspiegel zu sehen sind. Ausblick: Frühestens 2012 kommen sog. "Variantenfragen". Das heißt, dass eine Bildfrage in der Prüfung in unterschiedlichen Varianten zum Einsatz kommen kann. Die Verkehrsszene pro Bild bleibt zwar grundsätzlich gleich, jedoch können die dargestellten Verkehrsteilnehmer variieren, z.B. statt eines roten Pkws von rechts kann in einer Variante auch ein gelber Motorradfahrer dargestellt werden. Ebenso sind unterschiedliche Umgebungen möglich - z.B. statt innerstädtischer Hochhauskulisse auch eine vorstädtische Wohnhaussiedlung usw. Veröffentlicht wird dann nur jeweils die sog. "Mutterfrage" (sie ist nicht prüfungsrelevant). Aber: Noch ist keine einzige dieser Prüfungsfragen verabschiedet - geschweige denn veröffentlicht. Erst wenn dies der Fall ist, wird auch der Einsatztermin bekannt gegeben werden.
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Dieser Bildvergleich zeigt Ihnen den Unterschied zwischen der
bisherigen und der computergenerierten Bilddarstellung, wie sie ab
1.7.2011 zum Einsatz kommt. |
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Unsere Lernmittel sind für diese Phase gut gerüstet. Die Papier-Lernmittel sind in der Übergangszeit mit geeigneten Zusatzbogen ausgestattet. Damit können sich Ihre Fahrschüler gut auf diese neue Phase einstimmen. Auch Ihre vorhandenen Lernmittelbestände lassen sich damit aktualisieren. Wer sich schon längere Zeit mit dem PC-Programm "PERFEKT" auf die Theorieprüfung vorbereitet, die Prüfung aber erst nach dem 1.7.2011 ablegt, hat zwei Möglichkeiten: Zum einen mit dem Ergänzungsbogen "PROGRESS" (s. u.) - zum anderen mit einem Update, das wir auf Anfrage für Sie bereithalten. Auch für die Nutzer der "MOBILIX"-Netbooks (ASUS Eee PC 701 4G) haben wir ein Update in Vorbereitung. |
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Ergänzungsbogen "PROGRESS" mit über 160 neuen bzw. geänderten Fragen für Grundstoff sowie Zusatzstoff Kl. B, 36 Seiten, Bestellnr. 9949 Ergänzungsbogen für Zusatzstoff A1/A mit allen neuen/geänderten Zusatzfragen auf 6 Seiten, Bestellnr. 9920 E Ergänzungsbogen für Zusatzstoff Kl. M mit allen neuen/geänderten Zusatzfragen auf 2 Seiten, Bestellnr. 9921 E Ergänzungsbogen für MOFA-Prüfbescheinigung mit allen neuen/geänderten Fragen auf insges. 16 Seiten, Bestellnr. 9922 E Update für Prüfungsfragen-Übungsprogramm "PERFEKT" auf Anfrage PS: Diese Ergänzungsbogen eignen sich zum Aktualisieren jeglicher Lernmittelvorräte (egal wo gekauft), da sie mit passender Auswertschablone geliefert werden. |
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Was hat die neue StVO gebracht? |
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Liebe Leserin, lieber Leser, für die meisten völlig überraschend, wurde die erst im Herbst 2009 in Kraft gesetzte 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (die sog. "Schilderwaldnovelle") für ungültig erklärt. Als Begründung dafür wurden hauptsächlich schwerwiegende Formfehler, nämlich Verstöße gegen das "Zitiergebot", genannt. Dies hat zur Folge, dass momentan wieder die bis zum 31.8.2009 gültig gewesene StVO in Kraft ist; wohlgemerkt - momentan! Zurzeit wird die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit all ihren Inhalten vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einer Prüfung unterzogen. Eine Überarbeitung der Verordnung wurde angekündigt, die dem Bundesrat bereits im Herbst 2010 zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Wie aus gut informierten Kreisen zu erfahren war, dürfte diese neuerliche Änderung der StVO demnach lediglich eine Korrektur der 46. Änderungsverordnung sein.
Sind dadurch die aktuellen (auf der 46. Änderungsverordnung beruhenden) Lehr- und Lernmittel - z. B. Unterrichtsprogramme und Lehrbücher veraltet? Soll evtl. wieder mit alten Medien (also Stand vor dem 1.9.2009) gearbeitet werden? Fakt ist: Die Änderungen vom 1.9.2009 betreffen nur einige wenige Verhaltensregeln für Kraftfahrer. Beispielhaft soll hier lediglich das generelle Überholverbot vor Bahnübergängen genannt werden. Ansonsten sind überwiegend die Bezeichnungen einiger Verkehrszeichen (teilweise kaum erkennbar) geändert worden. An der Bedeutung der Zeichen hat sich prinzipiell nichts verändert: Sie sprechen ohnehin eine deutliche Bildsprache. Auch wenn die 46. Änderungsverordnung wegen Formalfehlern zurzeit nicht gültig ist, rechnen Experten damit, dass ihre Inhalte in absehbarer Zeit (möglicherweise schon im Herbst bzw. gegen Ende dieses Jahres) weitestgehend wieder in Kraft treten. Kommen wir nochmal zurück auf das Beispiel "Überholverbot an Bahnübergängen": Es wurde ab 1.9.2009 eingeführt, ist momentan durch die Rücknahme der 46. Änderungsverordnung wieder ungültig, dürfte aber nach Überarbeitung (möglicherweise schon im Herbst 2010) erneut wirksam werden. Alles klar? Eine, wenn auch nur vorübergehende, Rückkehr zu altem Lehrmaterial hätte außerdem zur Folge, dass in der Schülerschaft eine "Zwei-Klassen-Gesellschaft" entstünde. Jene, die bisher mit aktuellem Material (also gem. 46. Änderungsverordnung) unterrichtet und ausgestattet wurden und solche, die nun wieder (für eine absehbare Übergangszeit) mit dem alten Material unterwiesen würden. Um unnötige Verwirrung bei den Fahrschülern zu vermeiden erscheint es sinnvoller, mit den aktuellen Lehr- bzw. Lernmitteln weiter zu arbeiten, als für eine begrenzte Zeit wieder auf alte, möglicherweise schon bald wieder veraltete Medien zu setzen. Natürlich mit entsprechenden Hinweisen auf die derzeitige Lage!
Welche Auswirkungen hat diese Situation auf die Prüfung? Wie aus Kreisen der Prüfungs-Organisationen bekannt wurde, ist der derzeit verwendete Prüfstoff nicht von den StVO-Änderungen betroffen: a) Amtliche Prüfungsfragen, die betroffen sein könnten, sind ausgesetzt. b) In der praktischen Prüfung wird ein Verhalten der Fahrschüler, das auf der Neuregelung der StVO beruht, nicht als Fehler gewertet.
Auch wenn die 46. StVO-Änderung eine Bruchlandung erlitten hat, wird sie sicher bald einen erneuten Startversuch wagen. Wir bleiben für Sie weiter "am Ball".
Ihr Fahrschulbedarf Kern |
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